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Vermittlungsbedingungen
Aufgrund
der registrierten Daten des Auftrages übernimmt die Firma
Marton & Partner BT - im weiteren als Beauftragter - für
den Auftraggeber entsprechend den Anordnungen 19/1982 MT und 17/1990
MT eine Vermittlungstätigkeit nach folgenden Bedingungen
auszuüben:
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Die
Vermittlungstätigkeit beinhaltet folgendes:
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Registrierung
der Daten über das Immobilienobjekt
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Verwaltung
der Daten auf PC
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Kontaktaufnahme
mit den potentiellen Kunden
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Vermittlung
der Daten über das ausgewählte Objekt
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Erstellung
der Vertragsdokumente nach Sondervereinbarung / Bezahlung
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Fachberatung
bei den Verhandlungen zwischen den Parteien
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Das
Verfahren beim Grundbuchamt
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Beschaffung
des aktuellen Grundbuchauszuges für den Vertragsabschluß
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Wertschätzung
nach Sondervereinbarung / Bezahlung
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Der
Auftraggeber erteilt der Firma Marton & Partner BT die Erlaubnis
das ihm zur Verfügung stehende Bildmaterial, Lageplan,
Flurplan, technische Daten etc.. im Internet zu veröffentlichen.
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Der
Auftraggeber verpflichtet sich, im Falle der erfolgreichen Vermittlungstätigkeit,
unabhängig vom Kaufpreis 3,5% in einer Summe als Vermittlungsprovision
an die Firma Marton & Partner BT zu bezahlen.
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Die
Bezahlung der Vermittlungsgebühr ist am Tag des Vertragsabschlusses
bzw. des Abschlusses eines Vorvertrages fällig. Bei Nichtbezahlung
ist der Beauftragte berechtigt, über die ihm zustehende
Summe hinaus weitere 50% Pönale / Verzugsstrafe zu berechnen.
Bei erfolgloser Vermittlungstätigkeit steht dem Beauftragten
eine Kostenvergütung zu, die bei Ablauf des Auftrages nach
Vereinbarung und Verrechnung fällig ist.
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Der
Auftrag gilt bis zur Erfüllung / Abschluss bzw. Rückzug
des jeweiligen Geschäftsfalls, jedoch maximal für
1 Jahr, wobei die Möglichkeit der Verlängerung besteht.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die allfällige Gegenstandslosigkeit
/ Ungültigkeit des Auftrages innerhalb von 3 Tagen persönlich
oder schriftlich mitzuteilen. Der Änderung der auf der
im Auftrag befindlichen Daten und besonders die Angaben über
Verkaufspreis sind nur schriftlich möglich.
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Der
Auftraggeber haftet für seine Kompetenz und für die
Richtigkeit der mitgeteilten Daten.
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Die
Vertragspartner vereinbaren, alle hier nicht geregelten Fragen,
Uneinigkeit und Streitigkeiten durch Verhandlungen zu klären,
sonst wird die ausschließliche Zuständigkeit der
PKKB festgelegt.
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Für
die hier nicht geregelten Fragen sind die Bestimmungen des Bürgerlichen
Gesetzbuches maßgebend. Die Vertragspartnerhaben obiges
Dokument gelesen, gemeinsam interpretiert, sind mit dem Inhalt
vollumfänglich einverstanden und unterzeichnen hiermit.
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by
Marton & Partner BT
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