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Vermittlungsbedingungen

Aufgrund der registrierten Daten des Auftrages übernimmt die Firma Marton & Partner BT - im weiteren als Beauftragter - für den Auftraggeber entsprechend den Anordnungen 19/1982 MT und 17/1990 MT eine Vermittlungstätigkeit nach folgenden Bedingungen auszuüben:

  • Die Vermittlungstätigkeit beinhaltet folgendes:
  • Registrierung der Daten über das Immobilienobjekt
  • Verwaltung der Daten auf PC
  • Kontaktaufnahme mit den potentiellen Kunden
  • Vermittlung der Daten über das ausgewählte Objekt
  • Erstellung der Vertragsdokumente nach Sondervereinbarung / Bezahlung
  • Fachberatung bei den Verhandlungen zwischen den Parteien
  • Das Verfahren beim Grundbuchamt
  • Beschaffung des aktuellen Grundbuchauszuges für den Vertragsabschluß
  • Wertschätzung nach Sondervereinbarung / Bezahlung
  1. Der Auftraggeber erteilt der Firma Marton & Partner BT die Erlaubnis das ihm zur Verfügung stehende Bildmaterial, Lageplan, Flurplan, technische Daten etc.. im Internet zu veröffentlichen.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Falle der erfolgreichen Vermittlungstätigkeit, unabhängig vom Kaufpreis 3,5% in einer Summe als Vermittlungsprovision an die Firma Marton & Partner BT zu bezahlen.
  3. Die Bezahlung der Vermittlungsgebühr ist am Tag des Vertragsabschlusses bzw. des Abschlusses eines Vorvertrages fällig. Bei Nichtbezahlung ist der Beauftragte berechtigt, über die ihm zustehende Summe hinaus weitere 50% Pönale / Verzugsstrafe zu berechnen. Bei erfolgloser Vermittlungstätigkeit steht dem Beauftragten eine Kostenvergütung zu, die bei Ablauf des Auftrages nach Vereinbarung und Verrechnung fällig ist.
  4. Der Auftrag gilt bis zur Erfüllung / Abschluss bzw. Rückzug des jeweiligen Geschäftsfalls, jedoch maximal für 1 Jahr, wobei die Möglichkeit der Verlängerung besteht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die allfällige Gegenstandslosigkeit / Ungültigkeit des Auftrages innerhalb von 3 Tagen persönlich oder schriftlich mitzuteilen. Der Änderung der auf der im Auftrag befindlichen Daten und besonders die Angaben über Verkaufspreis sind nur schriftlich möglich.
  5. Der Auftraggeber haftet für seine Kompetenz und für die Richtigkeit der mitgeteilten Daten.
  6. Die Vertragspartner vereinbaren, alle hier nicht geregelten Fragen, Uneinigkeit und Streitigkeiten durch Verhandlungen zu klären, sonst wird die ausschließliche Zuständigkeit der PKKB festgelegt.
  7. Für die hier nicht geregelten Fragen sind die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches maßgebend. Die Vertragspartnerhaben obiges Dokument gelesen, gemeinsam interpretiert, sind mit dem Inhalt vollumfänglich einverstanden und unterzeichnen hiermit.

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Marton & Partner BT